Antworten auf Ihre Fragen

FAQ der Fondsdepot Bank

Sie haben Fragen? Wir helfen gerne weiter! Finden Sie hier die Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zu unseren Produkten und Services.

Banking Portal
und InfoManager

Mit dem Banking Portal der Fondsdepot Bank können Sie Ihre Depots und Geldkonten online verwalten, Transaktionen durchführen und Ihre Bestände im Blick behalten. Zusätzlich finden Sie im InfoManager alle wichtigen Dokumente zu Ihrem Depot. 

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Bedingungen 2024

Devisenspread

Im globalen Handel mit Devisen ist der Spread die Differenz zwischen dem Kurs zu dem eine Fremdwährung angekauft und verkauft wird. 

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E-Mail-Verschlüsselung

Zum Schutz Ihrer Daten setzen wir in unserem E-Mailversand den Verschlüsselungsstandard TLS 1.1 ein. 

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Einlagensicherung

ex ante-Kosten­information

Gemäß dem Wertpapierhandelsgesetz sind Anbieter:innen von Wertpapierdienstleistungen gesetzlich dazu verpflichtet, ihren Kund:innen vor jeder Transaktion eine transaktions- und finanzinstrumentspezifische Kosteninformation zur Verfügung zu stellen. Anleger:innen können somit die mit der Anlage verbunden Kosten in Ihre Anlageentscheidung einbeziehen.

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ex post-Kosten­information

Gemäß dem Wertpapierhandelsgesetz sind Anbieter:innen von Wertpapierdienstleistungen gesetzlich dazu verpflichtet, ihren Kund:innen mindestens einmal jährlich eine ex post-Kosteninformation zur Verfügung zu stellen. Mit dieser Aufstellung erhält jede:r Kund:in einen transparenten Blick auf die tatsächlich angefallenen Kosten und Zuwendungen der jeweiligen Kapitalanlage.

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FIDLEG

Seit der Einführung des neuen geltenden Finanzdienstleistungsgesetzes (FIDLEG) wurden die Bedingungen für die Erbringung von Finanzdienstleistungen in der Schweiz neu geregelt. Die Fondsdepot Bank hat die Umsetzung der dadurch entstehenden Anforderungen geprüft und wird zum Ende der Übergangsfrist zur voll- ständigen Umsetzung des FIDLEGs, die Finanzdienstleistung für Schweizer Kund:innen zum Jahresende 2021 einstellen.

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Fonds in Abwicklung

Ein Investmentfonds in Abwicklung unterliegt unter dem seit 01.01.2018 geltenden neuen Investmentsteuergesetz (InvStG) einer besonderen Besteuerungsregelung.

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Golddepot

Gold ist das einzige Zahlungsmittel, welches über Jahrtausende einen Wert behalten hat. Für viele Menschen ist es daher ein immerwährender Garant für Stabilität – deshalb ist eine Goldanlage für Ihre Kund:innen so interessant.

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Investmentfonds

Investmentfonds bieten die Möglichkeit, in unterschiedliche Vermögenswerte zu investieren.

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Jahressteuer­bescheinigungen

Unter folgendem Link finden Sie Informationen zum Jahresendversand und zur Steuerbescheinigung.

Informationen zum Jahresendversand

Liquiditäts­managementtools

Ab dem 1. Januar 2022 können Kapitalverwaltungsgesellschaften von den neuen Liquiditätsmanagementtools (Swing Pricing, Rücknahmefristen, Rücknahmebeschränkungen) Gebrauch machen. Mit diesen Maßnahmen können sie die Liquidität in einem Fonds steuern.

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Mietkaution

Eine Möglichkeit zur langfristigen Anlage einer Mietkaution kann ein Mietkautionsdepot sein. Vor allem aufgrund der aktuellen Niedrigzinspolitik ist dies rentabler, als die Mietkaution zum Beispiel auf einem Sparbuch zu hinterlegen.

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PSD2 und die daraus folgenden Änderungen

Am 13. Januar 2018 wurde in Deutschland die neue Zahlungsrichtlinie PSD2 in nationales Recht umgesetzt. Hier finden Sie Fragen und Antworten rund um die PSD2 und die daraus resultierenden Änderungen für unser Kund:innen.

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pushTAN-App der Fondsdepot Bank

Seit dem 14. September 2019 steht unseren Kund:innen die pushTAN-App der Fondsdepot Bank zur Verfügung. 

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Erhöhung des Sparer-Pausch­betrages 2023

Zum 01.01.2023 hat die Bundesregierung beschlossen, den Sparer-Pauschbetrag zu erhöhen. Für Alleinstehende von 801 € auf 1.000 € und für zusammenveranlagte Ehepaare/Lebenspartner:innen von 1.602 € auf 2.000 €. Diese Erhöhung hat Auswirkungen auf den Freistellungsauftrag für Kapitalerträge sowie die ehegatten-/lebenspartnerübergreifende Verlustverrechnung (Formular: „Freistellungsauftrag für Kapitalerträge und Antrag auf ehegattenübergreifende/lebenspartnerübergreifende Verlustverrechnung“). 

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Verlustverrechnung

Auf Basis gesetzlicher Vorgaben führt die Fondsdepot Bank eine Jahresbetrachtung aller getätigten Transaktionen oder Ertragsbuchungen durch und berechnet die so anfallenden Steuern. Aus dieser Jahresbetrachtung kann sich eine Steuererstattung oder -anforderung ergeben.

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Verwahrentgelt

Die Fondsdepot Bank erhebt ein Verwahrentgelt auf das Guthaben von in Euro geführten Geldkonten.

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VL-Fondsdepot

Sie sind daran interessiert, Ihre vermögenswirksamen Leistungen in ein Fondsdepot zu investieren?

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Vorabpauschale

Laut Gesetzgeber hat der Depotführer, also die Fondsdepot Bank, die Pflicht, die auf die Vorabpauschale anfallenden Steuern einzuziehen. Diesen Prozess möchten wir so transparent wie möglich gestalten.

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Weitere Fragen?

Sie finden zu Ihren Fragen noch keine Antworten? Dann schicken Sie uns eine E-Mail an info(at)fondsdepotbank.de.