FAQ – ELTIF

Allgemein

Europäische langfristige Investmentfonds (im Nachfolgenden „ELTIF“ genannt) stellen Finanzierungsmittel dauerhafter Natur für verschiedenste Infrastrukturprojekte, nicht börsennotierte Unternehmen oder börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen bereit, welche Eigenkapitalinstrumente oder Schuldtitel auflegen, für die es keinen leicht zu identifizierenden Abnehmer gibt. Indem ELTIF Finanzierungsmittel für solche Projekte bereitstellen, tragen sie zur Finanzierung der Realwirtschaft der Europäischen Union und zur Umsetzung ihrer Politik bei.

ELTIF sind definitionsgemäß alternative Investmentfonds (AIF), die von zugelassenen Verwaltern alternativer Investmentfonds verwaltet werden.

Zulässige Anlagevermögenswerte innerhalb der ELTIFs sind in aller Regel illiquide, verlangen eine Verpflichtung für einen bestimmten Zeitraum und weisen ein langfristiges wirtschaftliches Profil auf. Die zulässigen Anlagevermögenswerte sind nicht übertragbare Wertpapiere und haben daher keinen Zugang zur Liquidität der Sekundärmärkte. Sie erfordern häufig die Festlegung auf eine feste Laufzeit, was ihre Marktfähigkeit einschränkt.

Handel

Die Verwahrung von ELTIFs kann ausschließlich im Fondsdepot Online erfolgen. Die Darstellung für ELTIF erfolgt in einem eigenen Unterdepot.

Die ELTIF-Bestände werden im Fondsbanking angezeigt und separat ausgewiesen. Ein Handel (Kauf oder Verkauf) von ELTIFs per Formular und voll elektronisch via API möglich.
Der Erwerb muss über einen Vertriebspartner der Bank erfolgen, folglich ist ein Handel über das Banking Portal ausgeschlossen.

Ob ELTIF-Anteile verkauft werden können, hängt von den Bedingungen des ELTIF ab: Die meisten ELTIFs haben eine feste Laufzeit und ihre Anteile können bis dahin nicht an die Kapitalverwaltungsgesellschaft zurückgegeben werden. Bei ELTIFs mit Rückgabeoption ist ein Verkauf entsprechend der Rückgabebedingungen möglich. Diese sind dem PRIIP-KID zu entnehmen.
Die Rückgabebedingungen sind daher immer individuell vor Beauftragung zu prüfen.

Eine Einrichtung von Spar- oder Auszahlplänen für ELTIFs ist abwicklungsseitig nicht vorgesehen.

Die Ausschüttung von Erträgen bei einem ELTIF hängt von den jeweiligen Bedingungen des Fonds ab. In der Regel verbleiben während der anfänglichen Investitionsphase die Ausschüttungen im Fondsvermögen und werden reinvestiert. Ab etwa der Mitte der Laufzeit werden die Erträge jedoch üblicherweise ausgeschüttet. Dies kann auf verschiedene Arten geschehen, beispielsweise durch eine Reduktion der ausstehenden Anteile oder eine Anpassung der Nettoinventarwerte (NAV). Eine Wiederanlage dieser Erträge ist in der Regel nicht möglich, da keine weiteren Anteile erworben werden können. Für genaue Informationen empfiehlt es sich, direkt bei der Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) nachzufragen.

Es sind die jeweils gültigen Mindestanlagen je ELTIF gem. PRIIP-KID zu berücksichtigen. Die Mindestanlagesummen der aktuell gelisteten ELTIFs finden Sie unter https://www.fondsdepotbank.de/service/eltif/.
Der Anlagebetrag im Kaufformular muss das Ausgabeaufgeld enthalten. Der Anlagebetrag abzüglich des Ausgabeaufgelds muss die Mindestanlage überschreiten.
Beispiel: Mindestanlage 10.000 EUR, Ausgabeaufgeld: 5% > Anlagebetrag = 10.500 EUR

WICHTIG: Es wird aufgrund von Rundungsdifferenzen dringend empfohlen, ca. 0,10% des Mindestanlagebetrages (hier 10.000 EUR x 0,1% = 10 EUR) mehr zu ordern. Das Geld wird selbstverständlich mit angelegt.

Die aktuelle Produktpalette kann jederzeit unter https://www.fondsdepotbank.de/service/eltif/ abgerufen oder bei der Bank erfragt werden.

Die Onboarding-/ Orderprozesse basieren weitestgehend auf den Standardformularen. Ein speziell entwickelter Abwicklungsleitfaden, sowie eine Checklisteunterstützen den Berater bei Fragen und dem Befüllen der Formulare. Sie finden ihn im Beraterportal.

  • D0007EA – Auftrag Kauf (Kaufauftrag)
  • D0150 – Vermittlung komplexer Produkte (Depotbezogene Zulassung zu Transaktionen mit komplexen Fonds bei der Fondsdepot Bank)
  • FB0171N – Besondere Bedingungen ELTIF (Besondere Bedingungen für den Erwerb, die Verwahrung und den Verkauf Europäischer langfristiger Investmentfonds)
  • FB0169N – Informationen über ELTIF (Information über Europäische langfristige Investmentfonds)

Zeichnung

Jedem Kleinanleger steht beim Erwerb von ELTIFs eine 2-wöchige Widerrufsfrist (Stornierungsfrist) zu. Diese Frist beginnt mit Unterzeichnung des Kaufauftrags.

Die Bank muss jedem Kleinanleger eine 2-wöchige Widerrufsfrist einräumen, auf die ein Privatkunde nicht verzichten kann. Die Bank kann die Zeichnung erst danach weiterleiten.

Aufgrund der Weiterleitungsmöglichkeit erst nach Ablauf der 2-wöchigen Widerrufsfrist ist eine Zeichnung in den letzten 2 Wochen vor Zeichnungsende des ELTIF nicht mehr möglich.

Bitte berücksichtigen Sie etwaige Postwege und Bearbeitungszeiten der Depoteröffnung und Transaktionserfassung von ein paar Tagen, wenn Sie noch rechtzeitig zum nächstanstehenden Cut-Off des Fonds ordern wollen.

Viele ELTIFs haben nur monatliche Zeichnungstermine (z.B. zum Monatsende). Daher werden Zeichnungsaufträge erst zu diesem Zeitpunkt an die Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) weitergeleitet und danach abgerechnet. Insofern kann es sein, dass die Abrechnung einige Wochen dauert.

Mit dem Depoteröffnungsantrag ist ein Kauf per Lastschrifteinzug von der Referenzbankverbindung des Kunden möglich. Der Anlagebetrag inkl. Ausgabeaufgeld wird 10 Tage vor Ordertermin eingezogen. Durch den Lastschrifteinzug ist sichergestellt, dass die Bank den Betrag rechtzeitig erhält und der Kaufauftrag zum nächstmöglichen Termin ausgeführt werden kann.

Es können sowohl mehrere ELTIFs als auch weitere Fondsgattungen parallel gekauft werden.

Alternativ kann der Kauf auch dem internen FodB-Geldkonto belastet werden.

Abwicklung

Grundsätzlich ist dies möglich.

Bitte stellen Sie jedoch sicher, dass die ELTIF-Gattung (ISIN) bei Ihrer Bank / Sparkasse auch verwahrt werden kann.

Grundsätzlich ist dies möglich.

Die Voraussetzung dafür ist, dass die Fondsdepot Bank diese Anteile an ELTIF verwahren kann. Die Liste verwahrfähiger ELTIF finden sie hier: https://www.fondsdepotbank.de/service/eltif

Grundsätzlich ist dies möglich.

Bitte stellen Sie jedoch sicher, dass die ELTIF-Gattung (ISIN) im Depot des Empfangenden verwahrt werden kann.

Dies hängt von den jeweiligen Bedingungen des ELTIF ab.
Aktuell bietet die Fondsdepot Bank keinen Zugang zu einem Zweitmarkt an.

Vertriebsvoraussetzungen

Bestandskunden können ELTIF über bestehende Orderwege (Formular, Schnittstelle oder digital via API) kaufen. Anlagebeträge zzgl. Ausgabeaufgeld können dem internen Geldkonto oder einer externen Bankverbindung belastet werden.

Neukunden können Orders/ Käufe für ELTIF sowie weiterer Fonds direkt mit dem Depoteröffnungsantrag erfassen und beauftragen.

Nein. Sollte ein Kunde bereits den Nachweis zum Erwerb eines komplexen Produktes über das Formular Vermittlung von Komplexen Produkten gegenüber der FodB vor Mai 2024 eingereicht haben, sind 2 Dinge zu beachten:

  • Das „alte“ Formular gilt nicht für den Erwerb eines ELTIF
  • Es ist notwendig, dass alle Kunden (auch Bestandskunden) mindestens beim ersten Kaufauftrag für einen ELTIF das aktualisierte Formular einreichen, um die Angemessenheit zu bestätigen. Dies wird insbesondere Kunden empfohlen, die bereits in komplexen Fondsprodukten Sparpläne abgeschlossen haben.
  • ELTIFs mit Rückgabeoption / § 34f Abs. 1 S. 1 Nr. 1
    Fondsgesellschaften können den ELTIF so ausgestalten, dass dieser während der Laufzeit die Rücknahme von Anteilen durch den Anleger vorsieht (vgl. Art. 18 Abs. 2 ELTIF-VO). Die BaFin stuft diese Fonds dann als offene Investmentfonds ein und ist der Auffassung, dass für deren Vertrieb eine Erlaubnis nach §34f Abs. 1 S. 1 Nr. 1 GewO ausreichend ist.
  • ELTIFs ohne Rückgabeoption / § 34f Abs. 1 S. 1 Nr. 2
    Nach der Grundkonzeption der ELTIF-Verordnung sind ELTIFs geschlossene Investmentfonds, d.h. Anleger können keine Rücknahme ihrer Anteile vor Ende der Laufzeit des ELTIF verlangen (vgl. Art. 18 Abs. 1 ELTIF-VO). Für diese geschlossenen Fonds ist eine Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 S. 1 Nr. 2 GewO erforderlich.

Der Vertriebspartner ist verpflichtet, die geltenden gesetzlichen Regelungen, insbesondere die ELTIF-Verordnung, einzuhalten. Er muss eine Geeignetheitsprüfung durchführen, eine Geeignetheitserklärung an den Kunden übermitteln, über das Wesen und die Risiken des ELTIF informieren und aufklären.

Die Bank erhält auf begründete Anforderung eine Kopie der Geeignetheitserklärung, insbesondere zum Zwecke der Erfüllung aufsichtsrechtlicher Pflichten, für die Wirtschaftsprüfung und zur Erfüllung behördlicher oder gerichtlicher Anforderungen, für ihr Kundenarchiv.

Der Kleinanleger muss ausdrücklich zustimmen, dass er die mit der Investition in den ELTIF einhergehenden Risiken verstanden hat. Die Einholung dieser Zustimmung erfolgt unter alleiniger Verantwortung des Vertriebspartners, der den Kunden über die Risiken vor Einholung der Zustimmung aufklärt, falls gewünscht. Mit der entsprechenden Bestätigung durch den Kunden ist Zeichnung im Falle einer negativen Geeignetheitsprüfung dennoch möglich.

Die Bank leitet den Kauf-/Zeichnungsauftrag erst nach Ablauf der zweiwöchigen Widerspruchsfrist an die Kapitalverwaltungsgesellschaft weiter. Endet die Zeichnungsfrist eines ELTIF innerhalb dieser Widerspruchsfrist, nimmt die Bank keine Order zum Erwerb von ELTIF-Anteilen zur Weiterleitung an die Kapitalverwaltungsgesellschaft entgegen.

Der Kauf des ELTIF kann nicht ausgeführt werden. Kunde und Berater müssen einen neuen Orderauftrag einreichen. Die Order kann frühestens zum nächstanstehenden Cut-Off-Termin ausgeführt werden.

Stand: 30.09.2024