FAQ – Fondsdepot Online Plus und ELTIF
Allgemeine Fragen
Europäische langfristige Investmentfonds (im Nachfolgenden „ELTIF“ genannt) stellen Finanzierungsmittel dauerhafter Natur für verschiedenste Infrastrukturprojekte, nicht börsennotierte Unternehmen oder börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen bereit, welche Eigenkapitalinstrumente oder Schuldtitel auflegen, für die es keinen leicht zu identifizierenden Abnehmer gibt. Indem ELTIF Finanzierungsmittel für solche Projekte bereitstellen, tragen sie zur Finanzierung der Realwirtschaft der Europäischen Union und zur Umsetzung ihrer Politik bei.
ELTIF sind definitionsgemäß alternative Investmentfonds (AIF), die von zugelassenen Verwaltern alternativer Investmentfonds verwaltet werden.
Zulässige Anlagevermögenswerte innerhalb der ELTIFs sind in aller Regel illiquide, verlangen eine Verpflichtung für einen bestimmten Zeitraum und weisen ein langfristiges wirtschaftliches Profil auf. Die zulässigen Anlagevermögenswerte sind nicht übertragbare Wertpapiere und haben daher keinen Zugang zur Liquidität der Sekundärmärkte. Sie erfordern häufig die Festlegung auf eine feste Laufzeit, was ihre Marktfähigkeit einschränkt.
ELTIFs haben daher häufig eine Laufzeit von 10 Jahren oder sogar länger.
Ein ELTIF kann nur unter Einbindung eines Vertriebspartners der Bank erworben werden. Dafür ist [bis 09.01.2024] eine Anlageberatung bzw. [ab 10.01.2024] eine Geeignetheitsprüfung erforderlich.
Ein ELTIF hat in der Regel eine Zeichnungsphase.
In dieser Zeit nimmt die KVG Zeichnungen (Käufe) entgegen. Nach Ende der Zeichnungsphase können keine weiteren Anteile erworben werden.
Der Erwerb muss über einen Vertriebspartner der Bank erfolgen, folglich nicht über das Portal.
Sofern ein ELTIF die Möglichkeit einer Rückgabe anbietet, wäre dies möglich (bitte jedoch Punkt -> Rückgaben beachten)
Dies hängt von den Bedingungen des ELTIF ab.
Die meisten ELTIFs haben eine feste Laufzeit und können bis dahin nicht an die KVG zurückgegeben werden.
Dies hängt von den Bedingungen des ELTIF ab.
Die meisten ELTIF werden nach einer anfänglichen Investitionsphase Erträge ausschütten. Eine Wiederanlage dieser Erträge ist naturgemäß ausgeschlossen, da keine weiteren Anteile erworben werden können.
Ja, bis 09.01.2024 muss der Zeichnungsbetrag mindestens 10.000 EUR (plus Abschlussentgelte) betragen.
Ein ELTIF kann nur in der Depotart Fondsdepot Online Plus gezeichnet werden.
Sofern Kunden bereits ein Depot haben, ist in der Regel eine Umwandlung in ein Depot Plus möglich. Dafür sind der Umwandlungsauftrag und die Abgabe aller WpHG-Angaben notwendig.
Die aktuelle Produktpalette kann jederzeit unter https://www.fondsdepotbank.de/service/eltif abgerufen oder bei der Bank erfragt werden.
Für das Fondsdepot Online Plus gibt es einen eigenen Formularsatz für die Depoteröffnung.
Daneben ist für jede handelnde Person (alle Depotinhaber sowie ggfs. Bevollmächtigte bzw. Erziehungsberechtigte) ein WpHG-Bogen erforderlich.
Für das Fondsdepot Online Plus gibt es einen eigenen Formularsatz für die Depoteröffnung.
Bei juristischen Personen sind ergänzend für jede handelnde Person (Vertretungs-/ Bevollmächtigte) ein WpHG-Bogen erforderlich sowie die Firmenkundenformulare D0019AL Bevollmächtigtenverzeichnis, D0037AL Auftrag zur Freischaltung Fondsbanking sowie D0063 Ergänzung zur Depoteröffnung.
Für das Fondsdepot Online Plus gibt es einheitliche Formulare für Kauf, Sparplan, Tausch oder Verkauf. Diese sind unabhängig von der Fondsart zu verwenden.
Formulare für andere Depotarten können bei dem Fondsdepot Online Plus nicht verwendet werden.
Für das Fondsdepot Online Plus gibt es einheitliche Formulare für Kauf oder Verkauf. Diese sind unabhängig von der Fondsart zu verwenden.
Bei ELTIFs ist zu beachten, dass diese nur in der Zeichnungsfrist erworben* und danach in der Regel nicht verkauft werden können.
Täusche und Sparpläne sind generell ausgeschlossen.
*Bitte beachten: ELTIFs können nur im Rahmen eines Beratungsgespräches bzw. ab 10.01.2024 nach einer Geeignetheitsprüfung erworben werden. Wenden Sie sich dafür bitte an Ihren Berater.
Fragen zur Zeichnung
Jedem Kleinanleger steht beim Erwerb von ELTIFs eine 2-wöchige Widerrufsfrist (Stornierungsfrist) zu. Diese Frist beginnt mit Unterzeichnung des Erwerbsauftrages.
Die Bank muss jedem Kleinanleger eine 2-wöchige Widerrufsfrist einräumen, auf die ein Privatkunde nicht verzichten kann. Daher kann die Bank erst danach die Zeichnung weiterleiten.
Aufgrund der 2-wöchigen Widerrufsfrist ist eine Zeichnung in den letzten 2 Wochen vor Zeichnungsende des ELTIF nicht mehr möglich.
Viele ELTIFs haben nur monatliche Zeichnungstermine (z.B. zum Monatsende). Daher werden Zeichnungsaufträge erst zu diesem Zeitpunkt an die Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) weitergeleitet und danach abgerechnet. Insofern kann es sein, dass die Abrechnung einige Wochen dauert.
Anfänglich ist es erforderlich, den Zeichnungsbetrag (plus ggfs. Abschlussentgelt) auf das Geldkonto der Fondsdepot Bank vor Ordererteilung zu überweisen.
Es erfolgen noch technische Erweiterungen, damit ab 2024 auch bei ELTIF-Zeichnungen ein Lastschrifteinzug möglich ist. Dieser erfolgt zukünftig rund 10-14 Tage vor dem Ausführungstermin der Zeichnung.
Anfänglich muss das Geld immer bei Ordererteilung auf dem Fondsdepot Bank Geldkonto bereitstehen – auch wenn die Abrechnung erst später erfolgt. Bis zur Abrechnung darf das Geld nicht anderweitig angelegt oder verfügt werden.
Die Beratung erfolgt durch Vertriebspartner der Bank, nicht durch die Bank selbst. Daher wenden Sie sich bitte im ersten Zug an Ihren Berater.
Weitere Fragen zur Abwicklung von ELTIF
Grundsätzlich ist dies möglich.
Bitte stellen Sie jedoch sicher, dass die ELTIF-Gattung (ISIN) bei Ihrer Bank / Sparkasse auch verwahrt werden kann.
Grundsätzlich ist dies möglich.
Die Voraussetzung dafür ist, dass die Fondsdepot Bank diese Anteile an ELTIF verwahren kann. Die Liste verwahrfähiger ELTIF finden sie hier: https://www.fondsdepotbank.de/service/eltif
Grundsätzlich ist dies möglich.
Bitte stellen Sie jedoch sicher, dass die ELTIF-Gattung (ISIN) im Depot des Empfängers verwahrt werden kann.
Dies hängt von den jeweiligen Bedingungen des ELTIF ab.
Aktuell bietet die Fondsdepot Bank keinen Zugang zu einem Zweitmarkt an.
Fragen zum Fondsdepot Online Plus
Neben Standardfonds (OGAW) können auch Exchange Traded Funds (ETFs) und Dimensional Fonds gehandelt werden.
Ja, komplexe Produkte können im Fondsdepot Online Plus gehandelt werden.
Grundsätzlich ja. Das Fondsdepot Online Plus ist darauf ausgelegt.
Bis etwa Jahresende 2023 können aus technischen Gründen keine Online-Aufträge angenommen werden.
Es gibt für das Fondsdepot Online Plus spezielle Formulare. Diese müssen verwendet werden.
Nein, es müssen die Formulare verwendet werden, die für die Depotvariante „Fondsdepot Online Plus“ gekennzeichnet sind.
Ja, im Fondsdepot Online Plus sind Sparpläne möglich.
Bitte jedoch beachten, dass ELTIF-Gattungen nicht sparplanfähig sind.
Ja, im Fondsdepot Online Plus sind Täusche von Standardfonds und ETFs möglich.
Bitte jedoch beachten, dass ELTIF-Gattungen nicht für Täusche vorgesehen sind.
Diese Angaben sind notwendig, damit die Bank bei der Prüfung der Angemessenheit oder Geeignetheit die Kundenangaben mit den Zielmarktdaten der Fonds abgleichen kann.
Nein, für die Führung eines Fondsdepot Online Plus sind vollständige WpHG-Angaben notwendig.
Die Bank benötigt die WpHG-Angaben von allen Personen, die Inhaber sind (bei Gemeinschaftskonten also von beiden Inhabern) sowie von allen Bevollmächtigten bzw. gesetzlich Vertretungsberechtigten (beide Elternteile).
Ja.
Dazu bitte die Besonderheiten für Firmenkunden (und Zusatzformulare) beachten.
Stand: 01.09.2023