FAQ – ELTIF

Allgemeine Fragen

Europäische langfristige Investmentfonds (im Nachfolgenden „ELTIF“ genannt) stellen Finanzierungsmittel dauerhafter Natur für verschiedenste Infrastrukturprojekte, nicht börsennotierte Unternehmen oder börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen bereit, welche Eigenkapitalinstrumente oder Schuldtitel auflegen, für die es keinen leicht zu identifizierenden Abnehmer gibt. Indem ELTIF Finanzierungsmittel für solche Projekte bereitstellen, tragen sie zur Finanzierung der Realwirtschaft der Europäischen Union und zur Umsetzung ihrer Politik bei.

ELTIF sind definitionsgemäß alternative Investmentfonds (AIF), die von zugelassenen Verwaltern alternativer Investmentfonds verwaltet werden.

Zulässige Anlagevermögenswerte innerhalb der ELTIFs sind in aller Regel illiquide, verlangen eine Verpflichtung für einen bestimmten Zeitraum und weisen ein langfristiges wirtschaftliches Profil auf. Die zulässigen Anlagevermögenswerte sind nicht übertragbare Wertpapiere und haben daher keinen Zugang zur Liquidität der Sekundärmärkte. Sie erfordern häufig die Festlegung auf eine feste Laufzeit, was ihre Marktfähigkeit einschränkt.
ELTIFs haben daher häufig eine Laufzeit von 10 Jahren oder sogar länger.

Ein ELTIF kann nur unter Einbindung eines Vertriebspartners der Bank erworben werden. Dafür ist [bis 09.01.2024] eine Anlageberatung bzw. [ab 10.01.2024] eine Geeignetheitsprüfung erforderlich.

Ein ELTIF hat in der Regel eine Zeichnungsphase.
In dieser Zeit nimmt die KVG Zeichnungen (Käufe) entgegen. Nach Ende der Zeichnungsphase können keine weiteren Anteile erworben werden.

Der Erwerb muss über einen Vertriebspartner der Bank erfolgen, folglich nicht über das Portal.

Sofern ein ELTIF die Möglichkeit einer Rückgabe anbietet, wäre dies möglich (bitte jedoch Punkt -> Rückgaben beachten)

Dies hängt von den Bedingungen des ELTIF ab.

Die meisten ELTIFs haben eine feste Laufzeit und können bis dahin nicht an die KVG zurückgegeben werden.

Dies hängt von den Bedingungen des ELTIF ab.

Die meisten ELTIF werden nach einer anfänglichen Investitionsphase Erträge ausschütten. Eine Wiederanlage dieser Erträge ist naturgemäß ausgeschlossen, da keine weiteren Anteile erworben werden können.

Ja, bis 09.01.2024 muss der Zeichnungsbetrag mindestens 10.000 EUR (plus Abschlussentgelte) betragen.

Die aktuelle Produktpalette kann jederzeit unter https://www.fondsdepotbank.de/service/eltif abgerufen oder bei der Bank erfragt werden.

Weitere Fragen zur Abwicklung von ELTIF

Grundsätzlich ist dies möglich.

Bitte stellen Sie jedoch sicher, dass die ELTIF-Gattung (ISIN) bei Ihrer Bank / Sparkasse auch verwahrt werden kann.

Grundsätzlich ist dies möglich.

Die Voraussetzung dafür ist, dass die Fondsdepot Bank diese Anteile an ELTIF verwahren kann. Die Liste verwahrfähiger ELTIF finden sie hier: https://www.fondsdepotbank.de/service/eltif

Grundsätzlich ist dies möglich.

Bitte stellen Sie jedoch sicher, dass die ELTIF-Gattung (ISIN) im Depot des Empfängers verwahrt werden kann.

Dies hängt von den jeweiligen Bedingungen des ELTIF ab.

Aktuell bietet die Fondsdepot Bank keinen Zugang zu einem Zweitmarkt an.

Stand: 01.09.2023