Liquiditäts Managementtools

Liquiditätsmanagementtools sind Maßnahmen, die es einer KVG ermöglichen sollen, ihre Liquidität in einem Fonds zu steuern.

Diese Maßnahmen sind

  • Swing Pricing
  • Rücknahmefristen und
  • Rücknahmebeschränkungen.

Diese Instrumente können somit von der KVG auf Fondsebene eingesetzt werden und sind im Falle der Relevanz entsprechend von den Depotführer:innen bei der Fondsabwicklung zu berücksichtigen.

Die ESMA hat im September 2019 ihre Leitlinien für Liquiditätsstresstests von OGAW und AIF-Fonds veröffentlicht. Der Deutsche Bundestag hat daraufhin am 13. Februar 2020 das Gesetz zur „Einführung von Sondervorschriften für die Sanierung und Abwicklung von zentralen Gegenparteien und zur Anpassung des Wertpapierhandelsgesetzes an die Unterrichtungs- und Nachweispflichten nach den Artikeln 4a und 10 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012“ beschlossen. In diesem Zuge wurde auch das KAGB (Kapitalanlagegesetzbuch) geändert und es wurden zusätzliche Instrumente zur Liquiditätssteuerung von Investmentfonds erlaubt. Diese Instrumente sind:

  • Swing Pricing
  • Rücknahmefristen und
  • Rücknahmebeschränkungen.

Bevor eine KVG für einen Fonds das Instrument der Rücknahmebeschränkung anwenden kann, sind in den Anlagebedingungen verbindliche Regeln dazu zu treffen. Unter täglicher Prüfung dieser Regeln kann eine KVG entscheiden, das Instrument der Rücknahmebeschränkung anzuwenden. Sofern die Kriterien erfüllt sind und die KVG die Anwendung beschließt, wird eine Quote ermittelt, die die Rücknahme von Fondsanteilen begrenzt. Diese Begrenzung darf maximal über 15 Arbeitstage andauern.

Hat ein:e Kund:in beispielsweise eine Verkaufsorder über 100 Anteile aufgegeben und die KVG beschließt die Anwendung der Rücknahmebeschränkung für diesen Fonds mit einer Quote von 30 %, dann werden nur 30 Fondsanteile von der KVG zurückgenommen. Die anderen 70 Anteile kommen nicht zur Ausführung und der Restteil der Order verfällt ersatzlos.

Fonds mit deutscher ISIN können Rücknahmebeschränkungen mit quotierter Ausführung und Verfall der Restorder in ihre Anlagebedingungen aufnehmen. Ausländische Fonds können andere Beschränkungen in ihren Anlagebedingungen aufnehmen

Rücknahmefristen sind ein starres Instrument, welches die Rückgabe von Fondsanteilen durch eine unwiderrufliche Rückgabeerklärung gegenüber der KVG unter Einhaltung einer Rückgabefrist sicherstellt. Für OGAW und gemischte Sondervermögen beträgt die maximale Rückgabefrist 1 Monat, bei anderen Investmentfonds sind längere Fristen möglich.

Dies bedeutet, dass bei einer Verkaufsorder und beispielsweise einer geltenden Rücknahmefrist von 10 Tagen für den Fonds der veräußernde Depotkunde die Order erst nach 10 Tagen ausgeführt bekommt.

Die Anwendung dieser Maßnahme muss in den Anlagebedingungen von der KVG verbindlich geregelt sein.

Swing-Pricing hat keinen Einfluss auf die Abrechnung bei den Depotführer:innen. Das Swing Pricing bietet der KVG ein Instrumentarium zur Anpassung des Netto Inventar Wertes (NAV)

Rücknahmefristen: Dieses Instrument muss in den Anlagebedingungeneines Fonds konkret benannt werden. Es gilt damit immer und wird bei jeder Verkaufsorder angewendet. Grundsätzlich sollten Sie sich vor dem Ersterwerb eines Fonds mit den Anlagebedingungen/Verkaufsprospekt vertraut machen.

Rücknahmebeschränkung: Der mögliche Einsatz und die Art der Anwendung dieses Instrumentes ist in den Anlagebedingungen des Fonds konkret zu benennen. Die tatsächliche Anwendung des Instruments entscheidet die KVG nach den festgesetzten Regeln erst nach Orderschluss. Es gibt damit keine Möglichkeit für Sie im Vorhinein zu erkennen, ob eine Rücknahmebeschränkung angewendet wird. Die Fondsdepot Bank wird Ihnen in diesem Fall der Teilausführung einen entsprechenden Hinweis auf der Depotabrechnung anzeigen. Lediglich bei einem Fonds, der bereits seit einigen Tagen (maximal 15 Arbeitstage) die Rücknahmebeschränkung anwendet, wäre dies im Vorhinein zu erkennen. Hierzu müssen Sie vor Orderaufgabe die aktuelle Sachlage zum Fonds prüfen. Informationen über die Aktivierung einer Rücknahmebeschränkung können den Internetseiten der jeweiligen KVG in angemessenem Umfang entnommen werden.

Eine Information durch die depotführenden Stellen über die fondsspezifische Aufnahme von Liquiditätsmanagementtools in die Anlagebedingungen ist rechtlich nicht erforderlich.

Sofern eine Rücknahmebeschränkung durch die KVG angewendet wurde, wird nur der Teil der von der KVG benannten Quote ausgeführt. Der Rest der Order verfällt ersatzlos. Wollen Sie diesen Teil weiterhin verkaufen, so ist eine neue Order aufzugeben. Sollte am nächsten Tag weiterhin die Rücknahmebeschränkung gelten, so würde sich das beschriebene Szenario wiederholen. Alternativ können Sie warten bis die Rücknahmebeschränkung nicht mehr angewendet wird. Dann würde die gesamte Verkaufsorder zur Ausführung kommen. Rücknahmebeschränkungen dürfen maximal an 15 aufeinander folgenden Arbeitstagen angewendet werden.

Vor Wechsel eines Fonds im Portfolio oder eines geplanten Rebalancings sollte Sie sich über mögliche Rücknahmebeschränkungen informieren.
Liegt eine Rücknahmebeschränkung vor, sollte der Auftrag nicht eingereicht werden, da der Auftrag von der KVG nur mit der angewandten Quote abgerechnet wird und die Ist-Struktur eines Depots nicht der Sollstruktur des Portfolios entspricht.

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