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FAQ

Hierzu ist eine Legitimationsprüfung durch Ihren Berater notwendig.

Ihre externen Bankverbindung können Sie im Online-Banking unter dem Reiter „Selfservice" ändern.

Sie können die Änderung der Meldeanschrift oder Versandadresse im Online-Banking unter „Persönliche Daten" selber vornehmen.

Sie können die Änderung der E-Mail-Adresse im Online-Banking unter „Persönliche Daten" selber vornehmen.

Hierzu ist eine Legitimationsprüfung des Bevollmächtigten durch Ihren Berater notwendig.

Als Depotinhaber oder Bevollmächtigter eines Fondsdepot Online haben Sie die Möglichkeit, auf das Onlline-Banking zuzugreifen. Bei einem Gemeinschaftsdepot erhalten beide Depotinhaber eigene Zugangsdaten. Sollten Sie noch keinen Zugriff haben, wenden Sie sich bitte an Ihren persönlichen Berater.

Um sich im Online-Banking anzumelden, erhalten Sie von uns zwei Schreiben. Einen Brief mit der Zugangsnummer für das Online-Banking und dem Aktivierungscode für das pushTAN-Verfahren. Der zweite Brief enthält die PIN für das Online-Banking. Bitte warten Sie mit der Anmeldung bzw. Registrierung, bis Ihnen beide Schreiben vorliegen! Zur Anleitung

Im Online-Banking haben Sie die Möglichkeit, die PIN, die Sie von uns für das Online-Banking erhalten haben, zu ändern. Wir empfehlen Ihnen dringend, diese Änderung durchzuführen. Wählen Sie im Hauptmenüpunkt „Service“ des Online-Bankings den Reiter „PIN ändern“. Zur Anleitung 

Im Online-Banking der Fondsdepot Bank haben Sie die Möglichkeit, Ihre persönlichen Daten (Adresse bzw. Versandanschrift) oder Ihren Freistellungsauftrag selbständig zu ändern. Mit einer Transaktionsberechtigung können Sie Kauf, Verkauf und Tausch beauftragen oder auch Spar- oder Auszahlpläne anlegen.

 

Wenn Sie eine neue PIN für das Online-Banking benötigen, fordern Sie diese auf der Login-Seite zum Online-Banking über den Link „PIN vergessen/Zugang entsperren" unterhalb der Anmeldemaske an und folgen Sie den Anweisungen im Dialogfenster. 

Ihre persönlichen Daten wie Adresse, Bankverbindung etc. können Sie im Online-Banking im Reiter „Service" unter Persönliche Daten ändern. Ihre Meldeanschrift, Ihre Versandanschrift und Ihren Freistellungsauftrag aktualisieren Sie im Unterpunkt „Selfservice".

Im Online-Banking finden Sie unter dem Reiter „Depot" die Unterpunkte „Kauf", „Verkauf", „Tauschplan", „Auszahlplan" und „Sparplan". Wählen Sie bitte die gewünschte Transaktionsart aus und folgen der Auftragsstrecke. Erst wenn Sie den Auftrag mit einer pushTAN bestätigen, wird der Auftrag ausgeführt.

Aus Sicherheitsgründen ist das pushTAN-Verfahren an Ihr mobiles Endgerät gekoppelt. Wenn Sie ein neues mobiles Endgerät nutzen möchten, müssen Sie Ihr neues mobiles Endgerät neu registrieren und aktivieren. Die Registrierung finden Sie in Ihrem Online-Banking unter „Service" im Menüpunkt „TAN-Verwaltung". Zur Anleitung 

Der InfoManager(Postkorb) ist der zentrale Ort für unsere Kommunikation mit Ihnen. Anschreiben, Kontoauszüge, Kosteninformationen, Steuerbescheinigungen etc. – nahezu alle Dokumente stellen wir Ihnen hier zur Verfügung. 

Für den lesenden Zugriff auf den InfoManager ist die Nutzung der pushTAN-App der Fondsdepot Bank nicht erforderlich. Wir empfehlen Ihnen aber dringend, die Ihnen zugesandte PIN zu ändern. Dafür benötigen Sie die pushTAN-App der Fondsdepot Bank.

Für Transaktionen oder Änderungen in Ihrem Online-Banking benötigen Sie TAN-Nummern. Über das pushTAN-Verfahren erhalten Sie diese TANs auf ihr mobiles Endgerät.

Nutzen Sie die folgenden Anleitung zur Installation. Zur Anleitung 

Ja, Sie können bis zu fünf mobile Endgeräte gleichzeitig aktivieren.

Ja, mit der pushTAN-App der Fondsdepot Bank können Sie mehrere Zugangsnummern verknüpfen.

Aus Sicherheitsgründen ist die pushTAN-App an Ihr mobiles Endgerät gekoppelt. Sie müssen auf Ihrem neuen mobilen Endgerät die pushTAN-App neu registrieren und aktivieren. Die Registrierung finden Sie in Ihrem Online-Banking unter „Service" im Menüpunkt „TAN-Verwaltung". Zur Anleitung

Der aktuelle Zinssatz ist auf unserer Website unter Landingpage Zinssätze hinterlegt.

Die Depotkosten richten sich nach dem von Ihnen gewählten Produkt und dem damit verbundenen Leistungsumfang. Unser aktuelles Preis- und Leistungsverzeichnis finden Sie auf unserer Website

Für weitere Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an Ihren Berater.

Das aktuelle Preis- und Leistungsverzeichnis finden Sie auf unserer Website. Für weitere Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an Ihren Berater.

Unser aktuelles ETF-Spektrum inkl. Kosteninformation für Exchange Traded Funds (ETF) finden Sie hier

 

Die Kosteninformation vor Abschluss (ex ante) stellt die voraussichtlichen Kosten einer konkreten Kapitalanlage dar, wohingegen die ex post-Kosteninformation die tatsächlichen Kosten ausweist. Hierdurch entstehen Unterschiede.

Mit der ex post-Kosteninformation erhält jeder Kunde einen transparenten Blick auf die tatsächlich angefallenen Kosten und Zuwendungen seiner Kapitalanlage.

Im Online-Banking haben Sie die Möglichkeit, über den Reiter „Konten“ im Menüpunkt Überweisung sowohl externe als auch bankinterne Überweisungen auf Ihr hinterlegtes Referenzkonto vorzunehmen.

Im Online-Banking finden Sie unter dem Reiter „Depot" die Unterpunkte „Kauf", „Verkauf", „Tausch", „Auszahlplan" und „Sparplan". Wählen Sie bitte die gewünschte Transaktionsart aus und folgen der Auftragsstrecke. Erst wenn Sie den Auftrag mit einer pushTAN bestätigen, wird der Auftrag ausgeführt.

Im Online-Banking finden Sie unter dem Reiter „Depots" den Unterpunkt „Sparplan". Sie erhalten nun eine Übersicht Ihrer Sprapläne und können dieses bearbeiten.

Nach Ablauf der Vertragslaufzeit sind die erworbenen Fondsanteile jederzeit verfügbar. Diese „freien Anteile“ können Sie sich kurzfristig mit einem formlosen Verkaufsauftrag auszahlen lassen. Wichtig ist, dass Sie sich in diesem Verkaufsauftrag speziell auf diese frei verfügbaren Anteile beziehen. Bitte reichen Sie für die Überweisung des Verkaufserlöses einen persönlich unterschriebenen Verkaufsauftrag mit Angabe Ihrer Bankverbindung ein.

 

Sie haben die Möglichkeit, Ihren laufenden VL-Vertrag jederzeit vorzeitig prämienschädlich aufzulösen. Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen – wie mit Vertragsabschluss vereinbart – bei Auflösung die volle Depotgebühr in Rechnung stellen.

Der Wechsel in einen anderen Fonds ist während der Laufzeit des Sparplans nicht möglich.

Die Ansprarphase dauert sechs Jahre. Nach Ablauf der sechsjährigen Einzahlphase ruhen die erworbenen Investmentanteile bis zum 31.12. des jeweiligen Jahres. Zum 01.01. des Folgejahres können Sie dann frei über Ihr Guthaben verfügen.

Der VL-Vertrag kann unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. Langzeiterkrankung, Elternzeit) innerhalb der Laufzeit beitragsfrei gestellt werden. Ihr Vertrag läuft wie bei Vertragsabschluss vereinbart bis zum Ende der Sperrfrist. Die Vertragsentgelte fallen immer in voller Höhe an.

Ja, Sie können eigene Einzahlungen auf Ihr VL-Fondsdepot vornehmen oder über den Arbeitgeber aufstocken. Die staatliche Förderung wird jedoch nur bis zur gesetzlichen Förderhöchstgrenze von 400 € pro Kalenderjahr sowie auf die betriebliche Überweisungen gewährt.

Ein VL-Fondsdepot kann ausschließlich als Einzeldepot auf Ihren Namen eröffnet und geführt werden.

Kurz vor Ende der Sperrfrist werden Sie von uns schriftlich über die Auszahlung und Ihre Optionen informiert.

Nach erfolgreicher Eröffnung Ihres VL-Fondsdepots erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung der Depoteröffnung. Auch der Betrieb erhält eine Bescheinigung mit allen notwendigen Angaben zur Überweisung.

Sie können uns vor dem Wechsel der Arbeitsstelle beauftragen, Ihnen die nötigen Unterlagen zuzusenden. In diesem Brief ist der Rücksendeteil für die Bank und für Ihre neue Personalabteilung enthalten. Im Anschreiben an Betriebe wird darauf hingewiesen, wie wir diese Anteile verwahren. Der neue Betrieb zahlt in das bestehende VL-Fondsdepot in den bestehenden VL-Vertrag weiter ein und kann auch Nachzahlungen für das aktuelle Kalenderjahr vornehmen.

Ja, Sie können die Anteile weiterhin im Depot belassen. Es erfolgt dann nach Laufzeitende Ihres VL-Vertrags eine Umwandlung in „freie Fondsanteile“. Diese werden im Rahmen eines Fondsdepots verwahrt. Bitte beachten Sie das jeweils aktuell gültige Preis- und Leistungsverzeichnis.

Die Daten aus der VL-Bescheinigung werde direkt an die zuständige Finanzbehörde gemeldet. Diese elektronische Meldung erfolgt immer im ersten Quartal des neuen Jahres.

Nach erfolgreicher Eröffnung Ihres VL-Fondsdepots bei der Fondsdepot Bank erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung der Depoteröffnung. Auch Ihr Arbeitgeber erhält eine Bescheinigung mit allen notwendigen Angaben zur Überweisung.

Der Sicherungsumfang gilt pro Kunde und Kreditinstitut. Verfügt der Kunde über mehrere Konten, werden diese bei der Ermittlung des Schutzes gemeinsam berücksichtigt.

Einlagensicherung umfasst gesetzliche und freiwillige Maßnahmen, die Ihr Vermögen vor dem Verlust im Falle einer Insolvenz von Kreditinstituten schützen. Die FNZ Bank SE ist Pflichtmitglied der „Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH“ (EdB) als gesetzliches Einlagensicherungssystem und als freiwilliges Mitglied dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken angeschlossen.

Im Online-Banking können Sie Ihren Freistellungsauftrag schnell und einfach über den Meüpunkt „Selfservice" unter dem Reiter „Service" hinterlegen oder ändern. Sie haben noch keinen Zugang zum Online-Banking? Online-Banking freischalten 

Die Höhe Ihres Freistellungsauftrags ist im Online-Banking im Bereich „Service" unter „Freistellungsaufträge" sichtbar.

Ihre Jahressteuerbescheinigung finden Sie bis Ende April in Ihrem Online-Postkorb. Dort können Sie Ihre Jahressteuerbescheinigung als PDF herunterladen, speichern und drucken. Es gibt keinen zusätzlichen postalischen Versand.

Sämtliche Informationen finden Sie in Ihrer Postbox (InfoManager).

Der Betrag für den Einbehalt der Kapitalertragssteuer, Solidaritätszuschlag und ggfs. Kirchensteuer auf die Vorabpauschale wird durch einen Stückeverkauf der Fondsanteile zur Verfügung gestellt.


Eine Vorabpauschale ist nicht zu berücksichtigen wenn

  • uns ein Freistellungsauftrag in ausreichender Höhe vorliegt (nur im Privatvermögen)

  • noch nicht verrechnete Verluste vorhanden sind (nur im Privatvermögen)

  • eine entsprechende Nichtveranlagungsbescheinigung eingereicht wurde (sowohl im Privat-
    als auch im Betriebsvermögen.)


Hinweis: Diese Informationen zu steuerlichen Themen stellen keine Steuerberatung und/oder Rechtsberatung dar und ersetzen eine solche auch nicht. Bitte wenden Sie sich in Bezug auf Ihre steuerlichen/rechtlichen Themen und Fragen an Ihren Steuerberater. Diese Inhalte dienen lediglich zu Informationszwecken, es wird keine Gewähr für deren Vollständigkeit und Aktualität übernommen.

Über 

  • Telefon: 09281 7258 3000
  • Telefax: 09281 7258 46118
  • E-Mail: feedbackmanagement(at)fondsdepotbank.de 

oder schriftlich an folgende Postadresse: 

Fondsdepot Bank

Windmühlenweg 12

95030 Hof 

oder wenden Sie sich persönlich an Ihren Berater. 


Bitte teilen Sie uns folgende Angaben mit: 

  • Kontaktdaten (Name, Adresse, ggf. Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse für Rückfragen)
  • Zeitpunkt des Auftretens Ihrer Unzufriedenheit bzw. Ihres Anliegens
  • Depotnummer
  • Produkt und/oder Serviceleistung, worauf sich Ihre Beschwerde bezieht
  • ausführliche Beschreibung Ihrer Beschwerde bzw. Ihres Anliegens (z. B. Fehlerbehebung, Verbesserungsvorschlag oder Klärung einer Meinungsverschiedenheit).

Ab und zu kommt es leider vor, dass wir Ihnen keine für Sie zufriedenstellende Lösung bieten können. In diesen Fällen haben Sie die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anliegen an folgende Stellen zu wenden. Kontaktdaten der Schlichtungsstellen und Aufsichtsbehörden: 

Ombudsmann der privaten Banken-Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken

Postfach 04 03 07

10062 Berlin,

E-Mail: schlichtung@bdb.de

 

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Graurheindorfer Straße 108

53117 Bonn 

 

Die Europäische Kommission hat unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Europäische Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) errichtet. Die OS-Plattform kann ein Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung einer Streitigkeit aus Online-Verträgen mit einem in der EU niedergelassenen Unternehmen nutzen.

Wir kümmern uns zeitnah um Ihr Anliegen. Als Erstes erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. 

Dauert die gewissenhafte Recherche länger als 10 Bankarbeitstage, erhalten Sie eine Zwischeninformation. Beschwerden zu Geldkonten beantworten wir innerhalb von 15 Arbeitstagen nach Beschwerdeeingang. Ist dies ausnahmsweise nicht möglich, erhalten Sie eine Zwischeninformation. In dieser erklären wir Ihnen die Gründe der Verzögerung und nennen Ihnen den Zeitpunkt für die abschließende Antwort. Spätestens 35 Arbeitstage nach Eingang Ihrer Beschwerde zum Geldkonto erfolgt der Abschluss. 

Bei der Beschwerdebearbeitung prüfen wir alle Unterlagen und Informationen. Beweismittel fügen wir der Beschwerde bei und werten diese aus. Liegt uns das Beschwerdeergebnis vor, informieren wir Sie umgehend darüber. Gerne besprechen wir es mit Ihnen persönlich oder teilen es Ihnen schriftlich mit.

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