VL-Fondsdepot
- Große Auswahl VL-fähiger Fonds
- Chance auf attraktive Rendite
- Staatliche Förderung

Um den Vermögensaufbau der Arbeitnehmer zu unterstützen, zahlen viele Arbeitgeber in Deutschland – zusätzlich zum Bruttogehalt – monatlich bis zu 40 Euro an Vermögenswirksamen Leistungen (VL) gemäß dem 5. VermBG. Mit einem VL-Fondsdepot können Sie VL renditeorientiert und bequem in Investmentfonds anlegen. Eine staatliche Förderung ist zusätzlich möglich, sofern die Voraussetzungen vorliegen.
Keyfacts auf einen Blick
Flexibel
VL-Sparpläne sind schon ab kleiner monatlicher Sparrate möglich
Attraktiv
Mit Fonds können Sie die Renditechancen des Kapitalmarktes nutzen
Eine Investitionen in Wertpapiere, Tages- und Festgeld unterliegen bestimmten Risiken. Diese können kumuliert oder einzeln auftreten. Die Chancen und Risiken im Überblick.
Wie hoch ist Ihr VL-Anspruch?
Ihr Anspruch auf Vermögenswirksame Leistungen ist abhängig von der Branche, in der Sie tätig sind und der Region, in der Sie leben. Weitere individuelle Einflussfaktoren sind Tarif- und Arbeitsverträge oder durch den Arbeitgeber getroffene Vereinbarungen. Im Zweifel gilt: Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber direkt, wie hoch Ihr VL-Anspruch ist.
Berechnen Sie unverbindlich die voraussichtliche Höhe Ihres VL-Anspruchs.
Finden Sie Ihren passenden Fonds
Finden Sie den passenden VL-fähigen Fonds für Ihre individuellen Anlageziele - gemeinsam mit Ihrem Berater oder bequem im Online-Banking. Profitieren Sie von einer breiten Auswahl. Starten Sie jetzt und legen Sie den Grundstein für Ihre finanziellen Ziele.

VL-Sparen lohnt sich
Arbeitgebergeschenk
Legen Sie bis zu 480 Euro im Jahr Vermögenswirksame Leistungen von Ihrem Arbeitgeber in Ihren VL-Sparplan an. Sollte Ihr Arbeitgeber weniger als den Höchstbetrag von 40 Euro zahlen, können Sie selbst aufstocken. Dieser Betrag kann ebenfalls vom Gehalt abgezogen und auf Ihren VL-Sparplan überwiesen werden.
Staatliche Förderung
Die staatliche Förderprämie liegt bei 20 % der jährlichen VL-Einzahlungen in einen Fondssparplan. Bis zu 400 Euro pro Jahr werden staatlich gefördert, d. h. Sie erhalten bis zu 80 Euro im Jahr. Um diese Arbeitnehmersparzulage zu erhalten, muss das zu versteuernde Einkommen unter 40.000 Euro bei Ledigen und 80.000 Euro bei Ehepaaren liegen.
Wie funktioniert ein Sparplan für Vermögenswirksame Leistungen?
Das VL-Fondsdepot mit Online-Zugang

Nutzen Sie unser Fondsbanking zur Verwaltung Ihres VL-Fondsdepots:
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Gut zu wissen
Wer erhält die Arbeitnehmersparzulage?
Der Staat fördert VL-Fondssparpläne durch die sogenannte Arbeitnehmersparzulage. Arbeitnehmer (einschließlich Heimarbeitnehmer) sowie Auszubildende, Beamte, Richter, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit, die VL-Leistungen erhalten, können förderberechtigt sein.
Um die Förderung vom Staat zu erhalten, muss im Falle eines Fondssparplans das zu versteuernde Einkommen der oben genannten Personengruppen unterhalb folgender Grenzen liegen: 40.000 Euro bei Ledigen, 80.000 Euro bei Ehepaaren.
Wie hoch ist die Arbeitnehmersparzulage?
Die staatliche Förderung liegt bei 20 % der jährlichen VL-Einzahlungen in einen Fondssparplan. Bis zu maximal 400 Euro pro Jahr werden staatlich gefördert, d. h. Sie erhalten vom Staat eine Prämie von bis zu 80 Euro im Jahr.
Wie beantrage ich die Arbeitnehmersparzulage?
Mit der jährlichen Steuererklärung beim Finanzamt wird die Arbeitnehmersparzulage beantragt.
Wann erfolgt die Auszahlung der Arbeitnehmersparzulage?
Das Sparen mit Vermögenswirksamen Leistungen läuft bei Fondssparplänen grundsätzlich über sieben Jahre (Sperrfrist). Kündigen Sie innerhalb der siebenjährigen Sperrfrist, so verlieren Sie die Ansprüche auf die staatliche Bezuschussung. Nach Ablauf der Sperrfrist überweist der Staat die Sparzulage zum Sparvertrag für die förderungsberechtigen Jahre.
Gibt es eine Mindestsparrate?
Für VL-Verträge haben wir keine Mindestsparrate. Auch kleinere VL-Beträge z. B. in Höhe von 6,65 Euro können bei uns angelegt werden. Auf Wunsch können Sie den Betrag selbst auf bis zu 40 Euro im Monat aufstocken. Dieser Betrag wird ebenfalls direkt vom Gehalt einbehalten und auf Ihren VL-Sparplan überwiesen. Im Jahr können bis zu 480 Euro vermögenswirksam angelegt werden.
Weitere häufig gestellte Fragen finden Sie unter Service & FAQ.