Anschreiben
2021 und 2022

Die für Sie gültigen Änderungen können Sie über den Ihnen im Anschreiben mitgeteilten Link einsehen. Dort finden Sie auch eine Übersicht zu den neuen angebotenen Änderungen.

Sie können die beiliegende Zustimmung auf verschiedenen Wegen übermitteln:

  • Zustimmung per QR-Code mit Depotnummer, Namen, Geburtsdatum geben
  • Zustimmung per Telefon unter +49 9281 7258-3333 geben
  • Unterschreiben und per Fax an +49 (0) 9281 7258-46123 senden
  • Unterschreiben, einscannen und per Email (PDF, Foto) an einwilligung(at)fondsdepotbank.de senden
  • Unterschreiben und mit dem Kundenmailing beiliegendem vorfrankiertem Rücksendeumschlag zurücksenden
  • Sofern Sie unseren InfoManager nutzen, können Sie bei Login Ihre Zustimmung erteilen.

Für jedes von Ihnen bei uns geführte Fondsdepot/Geldkonto wird Ihnen jeweils ein Brief zugestellt. Für jedes Fondsdepot/Geldkonto müssen Sie uns Ihre Zustimmung einzeln erteilen. Nutzen Sie zusätzlich den InfoManager, bekommen Sie die Briefe ebenfalls in das elektronische Postfach zugestellt. Haben Sie uns Ihre Zustimmung(en) bereits erteilt, ist eine weitere (doppelte) Zustimmung nicht notwendig.

Mit Ihrer Zustimmung erhalten die neuen Vertragsbedingungen und Preise eine Gültigkeit ab dem 03.02. bzw. dem 23.05.2022.

Bitte erteilen Sie uns Ihre Zustimmung bis spätestens 03.02. bzw. 23.05.2022.

Es ist regelmäßig ausreichend, wenn einer der Inhaber:innen die Zustimmung für das Gemeinschaftskonto/-depot erteilt.

Es ist regelmäßig ausreichend, wenn ein:e gesetzliche:r Vertreter:in die Zustimmung erteilt. Eine Zustimmung per QR-Code ist in diesem Fall leider nicht möglich.

Ja, sofern bei der Fondsdepot Bank eine Vollmacht hinterlegt ist. Eine Zustimmung per QR-Code ist in diesem Fall leider nicht möglich.

Eine Zustimmung ist Voraussetzung dafür, dass wir die Geschäftsbeziehung mit Ihnen dauerhaft rechtssicher fortführen können.

Wir bitten Sie in unserem Anschreiben „Ihre Zustimmung zu den Vertragsbedingungen und Preisen der Fondsdepot Bank“ vom 19.11.2021, bzw. 18.03.2022 ausdrücklich um Ihre aktive Zustimmung. Sind Sie mit den Änderungen nicht einverstanden, brauchen Sie uns keinen gesonderten Widerspruch zusenden.

Sollten Sie dennoch explizit widersprechen, besitzt die Geschäftsbeziehung keine rechtssichere Grundlage mehr. Ihr Widerspruch hätte im weiteren Verlauf die Kündigung der Geschäftsbeziehung zur Folge, sofern wir Sie nicht von der Notwendigkeit Ihrer Zustimmung überzeugen können.

Wir sind zukünftig gesetzlich dazu verpflichtet, Ihnen bestimmte Informationen elektronisch zur Verfügung zu stellen. Damit Sie zur besseren Übersicht nicht nur diese Informationen, sondern alle Dokumente rund um Ihr Depot und Geldkonto, sowie die Geschäftsbeziehung betreffenden Informationen schnell, komfortabel & papierlos an einer Stelle erhalten, bietet Ihnen die Fondsdepot Bank den InfoManager (IM) – die kostenlose elektronische Postbox – an. Mit Ihrer Zustimmung erteilen Sie uns hierzu den Auftrag zur Einrichtung, falls Sie diesen heute noch nicht nutzen.

Sofern Sie Ihre Zustimmung nicht erteilen und Sie uns nicht bis zum 3. Februar, bzw. bis zum 23.Mai 2022 mitteilen, dass Sie die Informationen, die wir Ihnen zukünftig elektronisch zur Verfügung stellen müssen, weiterhin in schriftlicher Form erhalten möchten, werden wir den InfoManager (IM) nur für die Übersendung dieser Informationen einführen. Bitte stimmen Sie zunächst den Änderungen der Vertragsbedingungen und Preisen zu. Anschließend übersenden Sie uns formlos Ihre Bitte, weiterhin Unterlagen per Post zu erhalten:

  • per Brief: Fondsdepot Bank GmbH, Windmühlenweg 12 in 95030 Hof
  • per Fax: +49 (0) 9281 7258-46118
  • per E-Mail: info(at)fondsdepotbank.de

Achtung: Diese sind andere Kontaktdaten als für die Übermittlung Ihrer Zustimmung!

 

 

Ihre persönlichen Zugangsdaten erhalten Sie automatisch mit separater Post in den nächsten Wochen.

Die für Sie gültigen Änderungen können Sie über den Ihnen im Anschreiben mitgeteilten Link einsehen.

Ein Verwahrentgelt ist ein Entgelt für die Verwahrung von Guthaben auf einem Konto, zum Beispiel auf dem Fondsdepot Bank Geldkonto.

Aufgrund des seit langem bestehenden extremen Niedrigzinsumfeldes und den damit verbundenen Kosten sieht sich auch die Fondsdepot Bank wie viele andere Institute gezwungen, ein Verwahrentgelt für höhere Guthaben auf Geldkonten einzuführen.

Die Höhe des Verwahrentgelts ist variabel und richtet sich nach der Entwicklung des „Zinssatz der EZB für die Einlagefazilität“ (Referenzzinssatz). Für das Verwahrentgelt (0,0 % Stand September 2022) wird ein Freibetrag von 5.000 EUR vereinbart. Die Fondsdepot Bank wird zunächst jedoch einen Freibetrag von 100.000 EUR anwenden. Die jeweils aktuellen Konditionen dazu finden Sie hier.

Sofern Sie ausschließlich ein Depot und kein Geldkonto bei uns führen, fällt kein Verwahrentgelt an.

Für das Verwahrentgelt wird ein Freibetrag von 5.000 EUR vereinbart. Die Fondsdepot Bank wird zunächst jedoch einen Freibetrag von 100.000 EUR anwenden. Über eine anstehende Änderung informieren wir Sie frühzeitig über den Konto- und Rechnungsabschluss zu Ihrem Konto. Die jeweils aktuellen Konditionen dazu finden Sie hier.
Ein Verwahrentgelt fällt nur auf das den Freibetrag übersteigende Guthaben an.

Sollten sich Änderungen an der Höhe des Freibetrages auf Ihrem Geldkonto ergeben, informieren wir Sie darüber frühzeitig über den Konto- und Rechnungsabschluss zu Ihrem Konto.

Bei dreimaliger Eingabe eines falschen Geburtsdatums wird der Zugang aus Sicherheitsgründen gesperrt. Bitte nutzen Sie in diesem Fall einen der anderen Zustimmungskanäle (E-Mail, Fax, Brief).

Sie finden zu Ihren Fragen noch keine Antworten?

Dann schicken Sie uns eine E-Mail an info(at)fondsdepotbank.de.