Ihre Zustimmung zur Anpassung der Vertrags­bedingungen der Fondsdepot Bank

Sie haben von uns ein Anschreiben erhalten, welches Sie gerade vor sich haben. Ergänzend zu den darin enthaltenen Informationen finden Sie hier die entsprechenden, vollständigen Vertragsbedingungen sowie ein Dokument, aus dem die einzelnen Veränderungen hervorgehen:

Bitte denken Sie daran, bis zu dem im Schreiben genannten Termin unseren Vertragsbedingungen und Preisen aktiv zuzustimmen. Hierfür halten wir für Sie unterschiedliche Wege für die Erteilung Ihrer Zustimmung bereit:

  • per QR Code (für Privatkunden): Scannen Sie den QR Code mit Ihrem Handy und folgen Sie den Anweisungen.
  • per Banking Portal: Nach dem Login einfach die Zustimmungsmöglichkeit nutzen.
  • per Telefon (für Privatkunden): 09281 7258 3333
  • per Post: Nutzen Sie den ggf. beigefügten vorfrankierten Rücksendeumschlag
  • per Fax: 09281 7258 46123
  • per E-Mail mit Anhang Zustimmungserklärung (pdf, Foto): einwilligung(at)fondsdepotbank.de

Haben Sie Fragen zu den neuen Vertragsbedingungen?

Die Antworten auf häufige Fragen finden Sie in den untenstehenden FAQ.

Die Verarbeitung Ihrer Zustimmung übernimmt unser Dienstleister Computershare Communication Services GmbH mit Sitz in München/London, der auf die Durchführung von Zustimmungsprozessen spezialisiert ist. Wir und unser Dienstleister fragen niemals nach Ihren Zugangsdaten zum Fondsbanking.

Wir bedanken uns schon heute für Ihre Unterstützung und freuen uns auf eine weiterhin gute Geschäftsbeziehung.

Ihre Fondsdepot Bank

Anschreiben
2024

Über den mitgeteilten Link im Anschreiben finden Sie eine Übersicht zu den angebotenen Änderungen sowie die vollständigen Vertragsbedingungen unter Berücksichtigung dieser Änderungen.

Sie können die beiliegende Zustimmung auf verschiedenen Wegen übermitteln:

  • Zustimmung per QR-Code mit Depot-/Kontonummer, Namen, Geburtsdatum geben (gilt nur für Privatkunden)
  • Zustimmung per Telefon unter +49 9281 7258-3333 geben (gilt nur für Privatkunden)
  • Unterschreiben und per Fax an +49 (0) 9281 7258-46123 senden 
  • Unterschreiben, einscannen und per Email (PDF, Foto) an einwilligung(at)fondsdepotbank.de senden
  • Unterschreiben und mit dem ggbf. beiliegenden vorfrankierten Rücksendeumschlag zurücksenden
  • Sofern Sie unseren InfoManager nutzen, können Sie nach dem Login ins Banking Portal Ihre Zustimmung erteilen

Hinweis:
Bitte nehmen Sie auf Ihrer Zustimmungserklärung keine Ergänzungen, Streichungen oder sonstige Änderungen vor. Diese können nicht berücksichtigt werden. Für die Erteilung von Aufträgen oder sonstigen Weisungen stehen Ihnen ausschließlich die Ihnen bekannten Kommunikationswege zur Verfügung. Über die in diesem Schreiben genannten Kontaktmöglichkeiten nehmen wir ausschließlich Ihre Zustimmung entgegen.

 

Für jedes von Ihnen bei uns geführte Depot/Konto wird Ihnen ein separates Anschreiben zugestellt. Für jedes Depot/Konto erteilen Sie uns bitte Ihre Zustimmung separat. 

Den Stichtag für die Gültigkeit der neuen Vertragsbedingungen können Sie Ihrem persönlichen Anschreiben entnehmen.

Die Frist zur Zustimmung ist in Ihrem persönlichen Anschreiben angegeben.
Bitte erteilen Sie uns auch nach Ablauf der im persönlichen Anschreiben genannten Termine noch die Zustimmung, da dies Voraussetzung dafür ist, dass wir die Geschäftsbeziehungen mit Ihnen dauerhaft rechtssicher fortführen können.

Es ist ausreichend, wenn einer der Inhaber:innen die Zustimmung für das Gemeinschaftskonto/-depot erteilt.

Es ist ausreichend, wenn ein:e gesetzliche:r Vertreter:in die Zustimmung erteilt. Eine Zustimmung per QR-Code ist in diesem Fall leider nicht möglich.

Ja, sofern bei der Fondsdepot Bank eine Vollmacht hinterlegt ist. Eine Zustimmung per QR-Code ist in diesem Fall leider nicht möglich.

Eine Zustimmung ist Voraussetzung dafür, dass wir die Geschäftsbeziehung mit Ihnen dauerhaft rechtssicher fortführen können.

Wir bitten Sie in unserem Anschreiben „Ihre Zustimmung zur Anpassung der Vertragsbedingungen der Fondsdepot Bank  ausdrücklich um Ihre aktive Zustimmung. Sind Sie mit den Änderungen nicht einverstanden, brauchen Sie uns keinen gesonderten Widerspruch zusenden.

Sollten Sie dennoch explizit widersprechen, besitzt die Geschäftsbeziehung keine rechtssichere Grundlage mehr. Ihr Widerspruch hätte im weiteren Verlauf die Kündigung der Geschäftsbeziehung zur Folge, sofern wir Sie nicht von der Notwendigkeit Ihrer Zustimmung überzeugen können.

Die für Sie gültigen Änderungen können Sie über den Ihnen im Anschreiben mitgeteilten Link einsehen.

Derzeit kann der Zinssatz Ihres Geldkontos im Banking-Portal nicht angezeigt werden. Den abgerechneten Zinssatz für Ihr Geldkonto entnehmen Sie bitte Ihrem quartärlichen Kontoabschluss.

Die Änderungen beinhalten eine Anpassung unseres Zinsmodells. Die anhaltend hohe Inflation hat die Europäische Zentralbank (EZB) dazu bewogen, die Zinsen deutlich zu erhöhen. Diese Entwicklung führt zu einer Anpassung unseres Zinsmodells. Dennoch bieten wir Ihnen auch weiterhin eine marktgerechte und attraktive Verzinsung.

Nein, der Preis beim VL-Sparen verändert sich nicht.

Bei dreimaliger Eingabe eines falschen Geburtsdatums wird der Zugang aus Sicherheitsgründen gesperrt. Bitte nutzen Sie in diesem Fall einen der anderen Zustimmungskanäle (Banking Portal, Telefon, E-Mail, Fax, Brief,).

Die Fondsdepot Bank ist Mitglied im Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken e.V.

Detailliertere Informationen finden Sie auch beim Bundesverband deutscher Banken e.V. unter https://bankenverband.de/informationen-zur-einlagensicherung

Daneben bietet der Bundesverband deutscher Banken einen E-Mail Service an, über den der Kunde Fragen zum Einlagensicherungsfonds direkt platzieren kann (info.einlagensicherung@bdb.de).

  • Sollte der Referenzzinssatz „Einlagensatz der Europäischen Zentralbank“ auf 2 % p. a. oder darunter fallen, erhält der Kunde unter Geltung der neuen Vertragsbedingungen keine Verzinsung auf dem Geldkonto. Die Berechnung eines negativen Zinssatzes erfolgt nicht.
  • In den Vertragsbedingungen zum Geldkonto ist geregelt, dass ein Verwahrentgelt ausschließlich bei einem negativen Zinssatz der Europäischen Zentralbank für die Einlagefazilität zur Anwendung kommt. Dies steht nicht in Zusammenhang mit dem Margenabschlag von 2 Prozentpunkten.

 

  • Für die Festlegung des Zinssatzes für EUR-Konten wird weiterhin der „Einlagensatz der Europäischen Zentralbank“ als Referenzzinssatz verwendet. 
  • Mit Inkrafttreten der Änderungen wird für Einlagen auf EUR-Konten ein Margenabschlag in Höhe von 2 Prozentpunkten auf den Referenzzins vorgenommen.
  • Der maximale Zinssatz auf Guthaben beträgt ab diesem Zeitpunkt 4,5 % p. a.
  • Wichtig: Für neu abgeschlossene Geldkonten tritt der neue Margenabschlag bereits ab dem 01.11.2023 in Kraft.

 

Sie finden zu Ihren Fragen noch keine Antworten?

Dann schicken Sie uns eine E-Mail an info@fondsdepotbank.de mit dem Betreff „Anpassung Vertragsbedingungen“.